Finanzberichterstattung in England: Was muss ein Unternehmer wissen?
Das Gesetz in England und auch in jedem anderen europäischen Land verlangt von Unternehmern, dass sie ihre Steuern pünktlich zahlen und die entsprechenden Erklärungen abgeben. In diesem Artikel werden wir Ihnen helfen, die Besonderheiten der Buchführung und Rechnungsprüfung in England zu verstehen.

Wie macht man Buchführung und Rechnungsprüfung in England?
Die Erstellung und Einreichung von Jahresabschlüssen in England erfordert eine genaue Einhaltung der Einreichungsfristen sowie fundierte Kenntnisse über die Wirtschaftsprüfung und die steuerlichen Anforderungen des Landes für Unternehmer.
Der Companies Act 2006, Part 15 verlangt von Unternehmern die Einreichung von Jahresabschlüssen wie:
- Steuererklärung (Tax);
- Finanzielle Erklärung (Account).
Diese Erklärungen müssen bei Organisationen wie:
- Companies House;
- Homeland Revenue & Customs (HMRC) eingereicht werden.
Wann muss ich meine Jahresabschlüsse in England einreichen?
Einreichen Sie Ihre Jahresabschlüsse in England rechtzeitig, denn die Fristen sind streng geregelt. So muss der Jahresfinanzbericht spätestens 9 Monate nach Ende des Rechnungslegungszeitraums des Unternehmens für das vorangegangene Jahr eingereicht werden.
Bei verspäteter Einreichung von Steuererklärungen drohen Strafen, die zwischen 10 % und 20 % Ihrer Steuerschuld liegen.
Es ist wichtig, alle Bankauszüge und Kopien der Vorjahresabschlüsse aufzubewahren, da Sie diese auf Verlangen der zuständigen Steuerbehörden vorlegen müssen.
Was ist bei der Organisation einer Betriebsprüfung in England zu beachten?
Deshalb ist es wichtig, hochqualifizierte Fachleute hinzuzuziehen, die Sie und Ihr Unternehmen umfassend rechtlich beraten und unterstützen können. Genau das können Sie bei CrystalTex finden.
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