CFC-Abschluss: Erstellung nach IFRS, Prüfung

CFC ist ein Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, das nicht in dem Staat ansässig ist, in dem es seinen Sitz hat. Jahresabschlüsse von CFCs (das sind kontrollierte ausländische Unternehmen) sind immer gesetzlich vorgeschrieben. Diese Art der Berichterstattung ist besonders für Offshore-Gesellschaften relevant. Wir helfen Ihnen bei der korrekten Erstellung des Berichts.

Wie ermittelt man den Gewinn einer CFC?

Dies ist auf zwei Arten möglich:

  • aus den Jahresabschlüssen, die auf der Grundlage des persönlichen Rechts der CFC für das Geschäftsjahr oder nach IFRS erstellt wurden;
  • nach den Regeln des Kapitels 25 des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation, das für in der Russischen Föderation registrierte Unternehmen gilt.

Der erste Weg erscheint uns einfacher. Die Prüfung von IFRS-Abschlüssen ist für Offshore-Gesellschaften erforderlich, die in Belize, BVI, Liechtenstein, Monaco und allen anderen Ländern registriert sind, die keine Steuerinformationen mit der Russischen Föderation austauschen. Wenn die Länder solche Informationen austauschen und nicht auf der “schwarzen Liste” stehen, ist keine Prüfung erforderlich!

Bei der Einreichung einer Mitteilung über die Beteiligung an ausländischen Organisationen ist es nicht erforderlich, Berichte und eine Prüfung beizufügen, genau wie bei der Einreichung einer Mitteilung über CFC. Es ist jedoch zu beachten, dass die Steuerbehörden auch ohne eine 3-NDFL-Meldung feststellen können, dass der Schwellenwert nicht überschritten wurde. Es können Erklärungen zu den in den Unterlagen angegebenen Tatsachen verlangt werden. In diesem Fall sind die Jahresabschlüsse und der Bericht eines Wirtschaftsprüfers weiterhin erforderlich. Fazit: Wenn es eine Aufforderung der Steuerbehörden gibt - legen Sie sie vor, wenn nicht - brauchen Sie sie nicht vorzulegen.

Die 3-NDFL-Erklärung sollte nur vorgelegt werden, wenn der gesetzlich zulässige Schwellenwert überschritten wurde. In diesem Fall müssen der Erklärung die Jahresabschlüsse der CFC und ein Bericht des Wirtschaftsprüfers beigefügt werden.

Die CFC-Vorschriften lassen die Verwendung von Standard-Offshore-Konzepten nicht zu. Ein Teil der Einkünfte solcher ausländischer Gesellschaften wird in das Einkommen einer natürlichen oder juristischen Person in dem Land einbezogen, in dem sie steuerlich ansässig ist. Alle Verkäufe und Käufe müssen den Steuerbehörden gemeldet werden. Danach kann das Finanzamt Briefe verschicken, in denen es um Klärung bittet.

Die Weltgemeinschaft hat begonnen, für Steuertransparenz zu kämpfen, und der BEPS-Plan (Base erosion and profit shifting) ist entstanden. Große ausländische Unternehmen werden nicht mit Unternehmen aus der “Grauzone” zusammenarbeiten wollen, d.h. mit den Ländern, die sich diesem Plan nicht anschließen werden. Die Zusammenarbeit mit solchen Unternehmen schadet dem Ruf des Unternehmens, die Zusammenarbeit mit diesen Ländern ist nicht rentabel.

Als Eigentümer eines Unternehmens mit einer Beteiligung von 50 % + 1 gilt die Person, die die CFC kontrolliert. Eine solche Person verwaltet das Bankkonto und kann Transaktionen sperren. Die Person, die bei der Eröffnung des Bankkontos als Begünstigter angegeben wurde, kontrolliert auch das Unternehmen.

Es ist an der Zeit, Ihre Unternehmensstruktur zu analysieren. So sind Sie gut vorbereitet und werden von Steuerprüfungen nicht unvorbereitet erwischt.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich an unsere Berater. Sie finden unsere Ansprechpartner im entsprechenden Bereich der Crystal.tax-Website

Wachsen Sie mit Ihrem Unternehmen auf die richtige Weise. Kommen Sie zu uns!

Maxim Stepanenko

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