Luxemburg — ein Schengen-Mitgliedstaat. Ausländer wählen oft dieses Land, um zu leben, Geschäfte zu machen und zu investieren.
Wenn Sie planen, nach Luxemburg zu kommen und länger als 90 Tage in diesem Land zu bleiben, sollten Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Je nach Herkunftsland des Ausländers legt das Migrationsgesetz bestimmte Voraussetzungen für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis fest.
Das Verfahren hängt von folgenden Faktoren ab:
- Ist der Ausländer ein Einwohner eines EU-Landes;
- Ist der Ausländer ein Einwohner eines Nicht-EU-Landes;
- Dauer des Aufenthalts in Luxemburg — bis zu 3 Monate oder länger.
Die Anwälte von Crystal Tax werden jeden Fall sorgfältig analysieren und die beste Lösung für jeden finden, der eine Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg erhalten möchte.
Wie erhält man eine Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg?
EU-Bürger und Bürger von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz müssen keine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Einwohner dieser Länder erhalten innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft eine Anmeldebescheinigung von den örtlichen Behörden ihres Wohnorts.
Nicht-EU-Bürger, die sich bis zu drei Monate im Land aufhalten möchten, benötigen ein Visum. Danach können sie bei der Einwanderungsbehörde des Außenministeriums eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Für die Beantragung erforderliche Unterlagen:
- Ein gültiger Reisepass;
- Gesundheitszeugnis/medizinische Untersuchung;
- Wohnsitz- und Beschäftigungsnachweis;
- Polizeiliches Führungszeugnis (falls erforderlich).
Alle Dokumente, die zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg eingereicht werden, müssen in französischer, deutscher oder englischer Sprache abgefasst und notariell beglaubigt sein.
Die Spezialisten von Crystal Tax bereiten ein Paket von Dokumenten gemäß den gesetzlichen Anforderungen vor und übernehmen die Übersetzung, notarielle Beglaubigung und Apostille.
Wir helfen auch:
- Bewilligung eines Visums;
- Bewilligung einer Arbeitserlaubnis;
- Anmeldung eines Gewerbes;
- Eröffnung eines Kontos bei einer lokalen Bank in Luxemburg.
Dauerhafter Aufenthalt und Staatsbürgerschaft in Luxemburg
Um einen dauerhaften Aufenthalt in diesem Land zu erhalten, müssen Sie zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhält man nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts im Land.
Unsere Spezialisten bieten umfassende Rechts- und Beratungsdienste im Rahmen der Erlangung einer Daueraufenthaltsgenehmigung und der Staatsbürgerschaft.
Unser Unternehmen bietet Ausländern, die in Luxemburg leben und arbeiten möchten, gezielte und persönliche Unterstützung. Wir sind auch auf die Unterstützung ausländischer Investoren spezialisiert, die nach Luxemburg ziehen möchten, um ein eigenes Unternehmen zu gründen.
Wir bieten Ausländern aus EU- und Nicht-EU-Ländern, die an einer Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg interessiert sind, maßgeschneiderte juristische Dienstleistungen. Kontaktieren Sie Crystal Tax!