Viele Menschen versuchen, ihre Geschäftsmöglichkeiten zu erweitern, indem sie ein Unternehmen außerhalb des Landes eröffnen. Experten empfehlen, dass Sie Thailand in Betracht ziehen. Wenn Sie einen intelligenten Ansatz für die Planung Ihres Unternehmens nehmen, ist es möglich, Ihre Pläne in diesem Land vollständig zu realisieren. Der Grund dafür liegt in der Tatsache verborgen, dass in diesem Staat die Wirtschaft aktiv entwickelt wird und kleine und mittlere Unternehmen spürbar unterstützt werden. Wenn Sie Interesse an der Registrierung eines Unternehmens in Thailand haben, wenden Sie sich an die Spezialisten unseres Unternehmens. Sie werden Ihnen helfen, alles schnell und effizient zu erledigen.

Firmenregistrierung in Thailand: Vorteile des Verfahrens

Die Entscheidung, eine Firma in Thailand zu eröffnen, bringt jeder Person viele verschiedene Vorteile:

  • die Möglichkeit einer 100%igen ausländischen Beteiligung;
  • strategische Lage des Landes;
  • volle Kontrolle über das Unternehmen ohne Einbeziehung lokaler Partner;
  • einfache Erlangung von Aufenthaltsvisa für Mitarbeiter;
  • Zugang zur entwickelten Infrastruktur des Landes;
  • Unterstützung für Innovation und neue Technologien.

Unternehmensregistrierung in Thailand

Gründung eines Unternehmens in Thailand und Wahl der Eigentumsform

Vor der Registrierung eines Unternehmens in Thailand ist es notwendig, die Rechtsform der Niederlassung zu wählen. Zur Auswahl stehen:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
  • Partnerschaft;
  • Niederlassung/Vertretung.

Jede Rechtsform hat ihre eigenen Besonderheiten. Es lohnt sich, diese zu studieren, bevor man eine Firma in Thailand eröffnet. Lassen Sie sich gegebenenfalls von Fachleuten beraten.

Firmengründung in Thailand: Lernen Sie das Steuersystem kennen

Das Land hat ein klassisches Steuersystem und wird gemäß dem «Tax Act» umgesetzt, das 3 Hauptkategorien von Steuern regelt: Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer (VAT) und persönliche Einkommenssteuer.

Wenn Sie daran interessiert sind, ein Unternehmen in Thailand zu gründen, sollten Sie sich mit den Steuerarten vertraut machen. Es gibt mehrere:

  1. Körperschaftssteuer. Das Einkommen einer juristischen Person, die ein im Land registriertes Unternehmen betreibt, ist steuerpflichtig. Der Steuersatz liegt bei 15-20 %. Er hängt von der Größe des Unternehmens und der Höhe des Gewinns ab.
  2. Mehrwertsteuer. Sie wird nicht nur von juristischen Personen, sondern auch von natürlichen Personen gezahlt. Der Mehrwertsteuersatz beträgt 7 %.
  3. Einkommen von natürlichen Personen. Diese Steuer wird nach einem speziellen Tarif von 0% bis 35% berechnet.
  4. Vermögen. Es gibt eine Steuer auf das Eigentum und die Miete von Gebäuden.
  5. Quellensteuer. Sie wird auf Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Boni erhoben.

Eintragung eines Unternehmens in Thailand und Eintragung der Staatsbürgerschaft

Wer sich für die Eintragung eines Unternehmens in Thailand entscheidet, erhält die Möglichkeit, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Dazu müssen Sie mit einem «B» Visum in das Land einreisen, d.h. ein Unternehmen besitzen oder offiziell angestellt sein. Und natürlich auf eine der folgenden Arten investieren:

  • 10 Millionen Baht auf ein Sparkonto bei einer staatlichen Bank überweisen;
  • von einem thailändischen Bauträger neue Eigentumswohnungen für 3 Millionen Baht oder mehr kaufen;
  • 10 Millionen in Staatsanleihen investieren.

Professionelle Firmengründung in Thailand: Vorteile

Wenn Sie sich entscheiden, ein Unternehmen in Thailand mit Hilfe unserer Spezialisten zu registrieren, erhalten Sie garantiert:

  • schnelle Bearbeitungszeit;
  • individuelle Lösung;
  • professionelle Vorgehensweise;
  • Qualitätsgarantien.

Vertrauen Sie den Profis.

Maxim Stepanenko

Maxim Stepanenko

Geschäftsführender Gesellschafter von Crystal.tax

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