Aufenthaltsgenehmigung in Frankreich

Frankreich — gehört zu den Staaten der Europäischen Union, so dass EU-Bürger sowie Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz keine Aufenthaltsgenehmigung für die Einreise und den Aufenthalt im Land benötigen.

Auch Drittstaatsangehörige, die nicht dem EWR oder der EU angehören, sollten eine Aufenthaltsgenehmigung einholen, wenn sie planen, länger als 90 Tage in Frankreich zu bleiben.

Ausländer, die nach Frankreich einreisen, um sich dort vorübergehend oder dauerhaft aufzuhalten, sollten bei dem französischen Konsulat oder der französischen Botschaft in dem Land, in dem sie ihren ständigen Wohnsitz haben, ein langfristiges Visum beantragen.

Die Gründe für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Frankreich sind:

  • Beschäftigung (einschließlich Saisonarbeit);
  • Geschäft (einschließlich Investitionstätigkeit);
  • Ehe;
  • Familienzusammenführung;
  • Studium;
  • Forschung

Bei Fragen zu Aufenthaltsgenehmigungen, einschließlich Daueraufenthaltsgenehmigungen, sowie zur französischen Staatsbürgerschaft wenden Sie sich bitte an Crystal Tax.

Unsere führenden Anwälte bieten Ihnen professionelle Rechts- und Beratungsdienste und beraten Sie über staatliche Einwanderungsprogramme in Frankreich.

Wie erhalte ich eine Aufenthaltserlaubnis in Frankreich?

Abhängig von den Gründen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und der Art des Einreisevisums müssen ausländische Staatsangehörige entweder bei der Präfektur oder bei der zuständigen staatlichen Migrationsbehörde (OFII) einen Antrag stellen.

Dies muss innerhalb von zwei Monaten nach der Ankunft im Land geschehen. Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, müssen Sie eine Reihe von Dokumenten zusammenstellen, ein Antragsformular in englischer Sprache ausfüllen, sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen und eine staatliche Gebühr entrichten.

Die Standard-Aufenthaltsgenehmigung wird für bis zu einem Jahr ausgestellt und kann um maximal fünf Jahre verlängert werden.

Nach fünf Jahren kann der Ausländer, sofern er sich rechtmäßig in Frankreich aufgehalten hat, eine Aufenthaltsgenehmigung für zehn Jahre beantragen und dann die französische Staatsbürgerschaft erwerben.

In diesem Fall muss ein französischer Sprachtest bestanden werden.

Dienstleistungen von Crystal Tax

Wir bieten unseren Kunden eine vollständige Palette von Rechts- und Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung — vorübergehend oder dauerhaft, in Frankreich.

Die Liste der Arbeiten umfasst:

  • Rechtsberatung;
  • Unterstützung bei der Erlangung der richtigen Art von Visum;
  • Rechtshilfe bei der Erlangung einer Arbeitserlaubnis und eines Arbeitsvisums;
  • Vorbereitung eines Dokumentenpakets (Ausfüllen des Antrags, Übersetzung in die Amtssprache, Apostille, notarielle Beglaubigung);
  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis;
  • Formalisierung einer Aufenthaltserlaubnis;
  • Rechtliche Unterstützung des Einbürgerungsverfahrens — Erlangung der französischen Staatsbürgerschaft;
  • Registrierung einer juristischen Person «schlüsselfertig»
  • Unterstützung der wirtschaftlichen Tätigkeit des in Frankreich registrierten Unternehmens;
  • Eröffnung von Verrechnungskonten bei Banken, etc.

Die Liste der vom Kunden benötigten Dienstleistungen wird individuell festgelegt, je nach den Umständen der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung.

Kommen Sie zu uns, wenn Sie so schnell wie möglich eine Aufenthaltsgenehmigung in einem europäischen Land erhalten möchten. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Maxim Stepanenko

Maxim Stepanenko

Geschäftsführender Gesellschafter von Crystal.tax

Eine breite Palette von Rechtsdienstleistungen von Crystal Tax: Eintragung von Offshore-Gesellschaften in allen Ländern der Welt, Lösung von Steuerfragen, Eröffnung von Bankkonten und vieles mehr.

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