Ausländische Staatsangehörige, mit Ausnahme der Einwohner der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums, müssen in Ungarn eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn sie sich länger als drei Monate legal im Hoheitsgebiet des Landes aufhalten wollen.
Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung muss bei dem Konsularbezirk gestellt werden, in dem der ausländische Staatsangehörige seinen Wohnsitz hat. Dies kann nur persönlich geschehen, da Sie Ihre biometrischen Daten angeben müssen.
Um ein Paket von Dokumenten vorzubereiten und das Verfahren zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung sowie eines ständigen Wohnsitzes oder der Staatsbürgerschaft in Ungarn in Übereinstimmung mit den Anforderungen der lokalen Gesetzgebung zu durchlaufen, empfehlen wir, Crystal Tax zu kontaktieren.
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- Rechtsberatung.
- Vorbereitung eines Dokumentenpakets, einschließlich Übersetzung in die ungarische Amtssprache, deren Apostille und notarielle Beglaubigung.
- Unterstützung bei der Ausstellung eines Visums Typ D.
- Registrierung einer juristischen Person «schlüsselfertig».
- Begleitung des Einwanderungsprozesses durch Investitionen.
- Rechtliche Unterstützung beim Kauf von Immobilien.
- Eröffnung eines Privat- oder Firmenkontos bei einer ungarischen Bank.
- Unterstützung in Steuerfragen, etc.
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Welche Dokumente muss ich für eine Aufenthaltsgenehmigung vorlegen?
Ungarische Ausländer, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen wollen, reichen bei der zuständigen staatlichen Behörde folgende Unterlagen ein:
- Antragsformular in ungarischer oder englischer Sprache;
- Reisepass, der nach der Rückkehr aus Ungarn noch mindestens 3 Monate gültig sein muss und 2 leere Seiten enthält;
- 2 Farbfotos in Passgröße;
- Krankenversicherung;
- Wohnsitznachweis;
- Bestätigung der finanziellen Mittel (Kontoauszüge der letzten 3 Monate);
- Arbeitserlaubnis, Arbeitsvertrag (falls erforderlich).
Der Konsul kann zusätzliche Dokumente verlangen.
Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung durch Investitionen
Um in Ungarn ansässig zu werden, können Sie ein Unternehmen in diesem Land gründen. In diesem Fall sind folgende Dokumente erforderlich:
- Statut;
- Gründungsurkunde;
- Dokument zum Nachweis des Wohnsitzes in Ungarn;
- Erklärung, Bescheinigung über das Jahreseinkommen;
- Bescheinigung über die Abwesenheit von Staatsschulden (für ein bestehendes Unternehmen).
Wenn die juristische Person nur registriert ist und noch keine gewinnbringenden Tätigkeiten ausübt, werden ein kurzer Geschäftsplan und Gründungsunterlagen verlangt.
Wir helfen unseren Kunden, eine Aufenthaltsgenehmigung in Ungarn aus folgenden Gründen zu erhalten:
- Studium;
- Familienzusammenführung;
- Geschäft;
- Investition in die staatliche Wirtschaft;
- Erwerb von Immobilien;
- Beschäftigung.
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