Juristische Begleitung für Startups und Unternehmen mit internationalen Kunden: Wir wählen Struktur und Jurisdiktion und bereiten Gesellschaftervereinbarung, IP-Übertragung, Verträge und Unterlagen für Investoren vor.

Seit 2012 · 50+ Jurisdiktionen · Partner-Juristen in den Ländern · ukrainische CFC-Regeln im selben Team

TelegramWhatsApp

Kurz gesagt

  • Juristische Begleitung für Startups und Unternehmen ist laufende Rechtsarbeit mit der Firma: Struktur, Gründerdokumente, Verträge mit Kunden und Auftragnehmern, Rechte am Produkt und Vorbereitung auf Transaktionen.
  • Sie richtet sich an Startup-Gründer und Unternehmer aus der Ukraine und anderen Ländern, die mit Kunden in der EU und den USA arbeiten, Investoren gewinnen oder einen neuen Markt erschließen.
  • Aus einer Hand übernehmen wir die Wahl der Jurisdiktion, die Gründung der Gesellschaft, die Gesellschaftervereinbarung, die IP-Übertragung von Entwicklern, Verträge, Marken über Partner und nach Vereinbarung eine laufende juristische Betreuung im Abonnement.
  • Nach Art. 131-2 der Verfassung der Ukraine vertritt nur ein Advokat eine andere Person vor Gericht, Ausnahmen lässt das Gesetz nur für bestimmte Arten von Verfahren zu, etwa Arbeitsstreitigkeiten und Bagatellsachen. Für Gerichtsstreitigkeiten ziehen wir deshalb einen Partner-Advokaten hinzu und bereiten die vertragliche und beweisrechtliche Grundlage gemeinsam vor.
  • Nach unserer Erfahrung ist das Basispaket der Gründerdokumente meist in 1–3 Wochen fertig. Die Dauer hängt vom Fall, von den Einzelheiten, von der Arbeit der Behörden und von höherer Gewalt ab.

Wählen Sie die Situation, die Ihrer am nächsten kommt: kurz zum Weg und zum ersten Schritt.

Ukrainisches IT-Startup, ein ausländischer Investor will in die Runde

Wir prüfen, an welcher Gesellschaft der Investor am besten beteiligt wird, bauen bei Bedarf eine Holding auf, ordnen die Rechte am Code und bereiten die Unterlagen der Runde vor. Parallel berechnen wir die Folgen für die Gründer nach den ukrainischen CFC-Regeln (Hinzurechnungsbesteuerung).

Beispiel. Ein SaaS-Team aus Kyjiw erhielt ein Term Sheet von einem europäischen Fonds; vor der Unterzeichnung wurden die Rechte am Code von Entwicklern mit Status als ukrainische Einzelunternehmer (FOP) auf die Gesellschaft übertragen und die Form der Beteiligung mit dem Investor abgestimmt.

Diesen Fall besprechen →
Die Gründer teilen Anteile auf, ein Partner will aussteigen

Wir halten die Absprachen in einer Gesellschaftervereinbarung fest: Vesting, Rückkauf von Anteilen, Ausstiegsverfahren, Wettbewerbsverbot. Bei einer ukrainischen GmbH (TOV) berücksichtigen wir, dass ein Gesellschafter mit weniger als 50 Prozent laut Gesetz ohne Zustimmung der anderen austreten kann.

Beispiel. Drei Gründer einer mobilen App unterzeichneten eine Gesellschaftervereinbarung mit Rückkauf nach einer vorab vereinbarten Formel; als einer nach einem Jahr ging, gab es keinen Streit über den Preis.

Diesen Fall besprechen →
Ein SaaS-Anbieter verkauft Abonnements an Kunden in der EU

Wir bereiten Nutzungsvereinbarung, Datenschutzerklärung und Auftragsverarbeitungsvertrag für B2B-Kunden vor und prüfen, welche DSGVO-Anforderungen für eine Gesellschaft außerhalb der EU gelten.

Beispiel. Ein Analysedienst für Onlineshops erhielt vor der Anbindung der ersten Kunden aus Deutschland ein Paket aus Nutzungsbedingungen und DPA, das die Prüfung durch die Juristen der Kunden bestand.

Diesen Fall besprechen →
Ein Outsourcing-Unternehmen arbeitet mit Kunden aus den USA und der EU

Wir ordnen Verträge, Abnahmeprotokolle und Zahlungsabläufe so, dass die Bank weniger Fragen zu den Zahlungen hat. Gibt es eine ausländische Gesellschaft, richten wir die CFC-Berichterstattung ein.

Beispiel. Ein Entwicklungsstudio aus Dnipro stellte auf eine einheitliche Vertragsvorlage mit seinen US-Kunden um und erhielt danach keine Bankanfragen mehr zu jedem Zahlungseingang.

Diesen Fall besprechen →
Wir brauchen dauerhaft einen Juristen, haben aber keinen im Haus

Wir arbeiten im Format einer juristischen Betreuung im Abonnement: Verträge, Schreiben, Gesellschafterbeschlüsse und Beratung zu laufenden Fragen im vereinbarten Umfang.

Beispiel. Ein Handelsunternehmen mit Lieferanten aus Polen und der Türkei übertrug uns die Prüfung aller eingehenden Verträge und die Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen.

Diesen Fall besprechen →
Wir gehen in den EU-Markt und brauchen eine Gesellschaft in Europa

Wir wählen das Land nach Kunden, Steuern und Bankanforderungen, gründen die Gesellschaft über Partner und verbinden sie vertraglich mit dem ukrainischen Teil des Geschäfts.

Beispiel. Ein Anlagenhersteller gründete eine Gesellschaft in Polen für Lieferungen in die EU und schloss mit seinem ukrainischen Werk einen Liefervertrag mit nachvollziehbarer Preisbildung.

Diesen Fall besprechen →

Juristische Begleitung für Startups und Unternehmen aus einer Hand umfasst den gesamten Weg der Gesellschaft: von der Wahl der Struktur und den Gründerdokumenten über Verträge mit Kunden und eine Investitionsrunde bis zum Eintritt in neue Märkte. Sie beschreiben die Aufgabe und treffen die Entscheidungen, Dokumente und Korrespondenz übernehmen wir.

Besprechungstisch der Gründer in einem hellen modernen Büro: Laptop, ausgedruckter Vertrag mit Stift, im Hintergrund unscharf eine Tafel mit Haftnotizen
Gründerdokumente und Verträge erstellen wir gemeinsam mit dem Startup-Team

Rechtliche Unterstützung für internationale Unternehmen leisten wir als ein Team: rechtliche Aufstellung des internationalen Geschäfts, juristische Betreuung nach dem Start und Begleitung internationaler Projekte in den Ländern, in denen unsere Partner arbeiten. Ein Jurist für ein internationales Unternehmen sieht die gesamte Struktur auf einmal, einschließlich Steuern und Buchhaltung.

Juristische Begleitung für Startups

  • Wahl von Jurisdiktion und Rechtsform: ukrainische GmbH (TOV), Diia.City-Resident, Delaware C-Corporation oder LLC in den USA, LTD im Vereinigten Königreich, Gesellschaften in Estland, Polen und anderen EU-Ländern.
  • Eine Struktur aus Holding- und Betriebsgesellschaft unter Berücksichtigung der ukrainischen CFC-Regeln, der Steueransässigkeit und der Bankanforderungen.
  • Gesellschaftervereinbarung (shareholders agreement): Anteile, Stimmrechte, Vesting, Rückkauf der Anteile eines ausscheidenden Gründers, Drag-along und Tag-along, Wettbewerbsverbot.
  • Optionen für das Team in Grundzügen: wie sie in der gewählten Jurisdiktion gestaltet werden und was in der Satzung vorzusehen ist.
  • Übertragung der Rechte an Code, Design und Inhalten von Entwicklern und Auftragnehmern auf die Gesellschaft.

Investitionen und Transaktionen

  • Analyse von Term Sheet und Rundendokumenten: SAFE, Wandeldarlehen, Anteilskaufvertrag, Satzungsänderungen.
  • Vorbereitung der Gesellschaft auf die rechtliche Prüfung durch den Investor (Due Diligence): Gesellschafterbeschlüsse, IP-Rechte, wichtige Verträge, Register.
  • Unterstützung bei der Prüfung einer Gesellschaft, die Sie kaufen, oder eines Partners in einem gemeinsamen Projekt.

Verträge und Arbeit mit internationalen Kunden

  • Verträge mit Auftraggebern, Auftragnehmern und Lieferanten aus anderen Ländern, Wahl des anwendbaren Rechts und der Streitbeilegung. Mehr zur Vertragsgestaltung.
  • Rechtliche Besonderheiten der Arbeit mit internationalen Kunden: Währung und Zahlungsfristen, Abnahmeprotokolle, Steuerklauseln, Bankanforderungen an Nachweisdokumente.
  • Nutzungsvereinbarung, Datenschutzerklärung und Auftragsverarbeitungsvertrag für SaaS und Online-Dienste.
  • Geheimhaltungs- und Wettbewerbsverbotsvereinbarungen mit wichtigen Fachkräften.

Geistiges Eigentum

  • Prüfung von Name und Logo vor dem Start, Markenanmeldungen in der Ukraine und der EU über Partner sowie Markenanmeldung in den USA.
  • Rechtekette am Produkt: wer es geschaffen hat, auf welcher Grundlage die Rechte auf die Gesellschaft übergegangen sind, welche Open-Source-Lizenzen verwendet werden.

Rechtliche Begleitung von Unternehmen in der EU und den USA

Der Eintritt in den EU- oder US-Markt beginnt mit der Frage, wo die Gesellschaft sitzt, die Verträge mit Kunden schließt. Für Verkäufe in der Europäischen Union wählen wir das Land nach Steuern, Präsenzanforderungen und Haltung der Banken, für die USA Bundesstaat und Rechtsform passend zu Investoren und Kunden.

  • Gründung der Gesellschaft im Land über Partner und Verbindung mit dem ukrainischen Teil des Geschäfts: Entwicklungs-, Liefer-, Lizenz- oder Dienstleistungsverträge mit nachvollziehbarer Preisbildung.
  • Verkaufsbedingungen für EU-Kunden: Vertragssprache, anwendbares Recht, Verbraucherschutz im B2C, Datenanforderungen.
  • Geschäftsführer, tatsächliche Leitung und Substance, damit die ausländische Gesellschaft nicht in der Ukraine steueransässig wird und die Bankprüfung besteht.

Rechtliche Unterstützung internationaler Unternehmen gegenüber Banken

  • KYC-Paket: Satzung, Register, Beteiligungsschema, Geschäftsbeschreibung, Verträge und Nachweis der Mittelherkunft.
  • Antworten auf Compliance-Anfragen zu Zahlungen, Vertragspartnern und wirtschaftlich Berechtigten.
  • Abstimmung der Verträge mit der Sicht der Bank auf das Geschäft: Gegenstand, Beträge, Währung und Zahlungsfristen müssen zu den tatsächlichen Zahlungen passen.

Juristische Betreuung im Abonnement

Für Gesellschaften, die ständig einen Juristen brauchen, arbeiten wir mit einem vereinbarten monatlichen Umfang: Prüfung eingehender Verträge, Gesellschafterbeschlüsse, Antworten an Banken und Vertragspartner, Beratung zu neuen Geschäften. Umfang und Prioritäten legen wir zu Beginn fest und passen sie mit dem Wachstum des Geschäfts an.

Gerichte, Notare und Juristen vor Ort

Crystal Tax arbeitet als Beratungsteam aus Juristen und Buchhaltern und übt keine Advokatentätigkeit aus. Die Vertretung vor Gericht ist in der Ukraine nach der Verfassung Advokaten vorbehalten, deshalb ziehen wir für Streitigkeiten einen Partner-Advokaten hinzu und bereiten mit ihm Position, Verträge und Beweise vor. Im Ausland, wo das örtliche Recht einen zugelassenen Juristen oder Notar verlangt (Gericht, notarielle Handlungen, örtliches Rechtsgutachten), arbeiten wir über Partnerkanzleien im Land. Ein Gerichtsurteil und das Ergebnis der Arbeit eines ausländischen Juristen hängen vom Gericht und den Umständen des Falls ab, daher lässt sich der Ausgang eines Streits nicht im Voraus versprechen. Wir koordinieren den Partner-Advokaten und die Juristen vor Ort, übergeben ihnen die vorbereiteten Unterlagen und bleiben Ihr zentraler Ansprechpartner für die gesamte Angelegenheit.

Nach unserer Erfahrung ist das Basispaket der Gründerdokumente (Struktur, Satzung, Gesellschaftervereinbarung, IP-Übertragung) meist in 1–3 Wochen ab Vertragsschluss fertig. Die Dauer hängt vom Fall, von den Einzelheiten, von der Arbeit der Behörden und von höherer Gewalt ab.

  • Analyse der Aufgabe — 1–2 Arbeitstage nach einer kurzen Beschreibung des Geschäfts, der Gründer und der Investitionspläne.
  • Gründung der Gesellschaft — hängt vom Land ab: In manchen Jurisdiktionen wird eine Gesellschaft in wenigen Tagen eingetragen, in anderen sind Verifizierung, Notar oder Apostille auf Dokumenten nötig.
  • Gesellschaftervereinbarung und IP-Übertragung — nach unserer Erfahrung meist 1–2 Wochen einschließlich der Abstimmung zwischen den Gründern.
  • Unterlagen der Investitionsrunde — hängen vom Investor ab: Seine Juristen senden eigene Änderungen, und die Zahl der Abstimmungsrunden ist vorab unbekannt.
  • Marke — die Anmeldung dauert Tage, die Prüfung beim Amt dagegen Monate, diese Frist bestimmt das Amt selbst.

Die offizielle Frist einer Behörde betrifft nur die Prüfung des eingereichten Dokuments. Vorbereitung, Verhandlungen der Gründer und Bankprüfungen laufen gesondert, daher sollten wichtige Termine wie der Abschluss einer Runde mit Puffer geplant werden.

Die Fristen verlängern sich in vorhersehbaren Fällen: Die Gründer leben in verschiedenen Ländern und Dokumente brauchen eine Apostille, die Gesellschaft hat bereits einen Investor mit Zustimmungsrecht zu Änderungen, die Rechte am Code verteilen sich auf mehrere Auftragnehmer, oder die Bank fordert zusätzliche Angaben zur Struktur an. Solche Punkte nennen wir zu Beginn.

Die Kosten der juristischen Begleitung berechnen wir individuell: Sie hängen von der Zahl der Länder und Dokumente ab und davon, ob es sich um eine Einzelaufgabe oder laufende Arbeit handelt.

  • Wie viele Jurisdiktionen an der Struktur beteiligt sind und ob Partner-Juristen in diesen Ländern nötig sind.
  • Zahl der Dokumente: Satzung, Gesellschaftervereinbarung, IP-Übertragung, Verträge, Richtlinien für Website und Produkt.
  • Einzelaufgabe oder Betreuung im Abonnement mit monatlichem Umfang.
  • Ob es einen Investor gibt, seine Due Diligence und Verhandlungen über die Rundendokumente.
  • Sprachen der Dokumente und Bedarf an Übersetzungen, notariellen Abschriften und Apostillen.
  • Drittkosten: Gebühren, Leistungen von Notar, Partner-Advokat oder Patentanwalt, die wir vorab abstimmen.

Beschreiben Sie die Aufgabe in wenigen Sätzen, und wir schätzen den Aufwand innerhalb eines Arbeitstages ein. Wenn Sie eine ausführliche Analyse der Struktur brauchen, gibt es eine 30-minütige Beratung für 100 Euro; Kennenlernen und eine erste Antwort gibt es in einem kostenlosen 10-minütigen Gespräch.

Fünf Gründe, warum Gründer und Unternehmer uns die rechtliche Begleitung ihres internationalen Geschäfts anvertrauen.

Seit 2012 im Geschäft

Wir arbeiten in 50+ Jurisdiktionen; die Anforderungen von Registern, Banken und Steuerbehörden kennen wir aus eigenen Fällen, einschließlich der Änderungen in der Ukraine 2025–2026.

Behörden, Register und Banken übernehmen wir

Die Korrespondenz mit Registern, Banken, Vertragspartnern und den Juristen des Investors ist unsere Arbeit. Von Ihnen brauchen wir Dokumente und Entscheidungen.

Wir bringen die Sache zum Ergebnis

Schickt ein Register, die Steuerbehörde oder eine Bank Anmerkungen, bearbeiten wir sie ohne Aufpreis.

Ein Team für die gesamte Struktur

Gesellschaft, Verträge, Konto, Buchhaltung, Steuern und ukrainische CFC-Regeln — ohne Suche nach einzelnen Dienstleistern.

Vertrag und Vertraulichkeit

Wir arbeiten auf Vertragsbasis, die Vertraulichkeitsbedingungen sind darin festgelegt.

Die Arbeit verläuft in sechs Schritten, und bei jedem wissen Sie, was von Ihnen gebraucht wird.

Schema der sechs Schritte der juristischen Begleitung: Aufgabe, Vertrag, Struktur, Gründerdokumente, Verträge und Investor, laufende Betreuung
Ablauf der juristischen Begleitung von Unternehmen und Startups aus einer Hand
  1. Aufgabe und Fragen. Sie beschreiben Geschäft, Gründer, Kunden und Investitionspläne, wir stellen Rückfragen.
  2. Plan und Vertrag. Wir schlagen eine Struktur und eine Dokumentenliste vor, stimmen Umfang und Fristen ab und schließen den Vertrag.
  3. Struktur und Gesellschaft. Wir gründen die Gesellschaft oder ordnen die bestehende und berücksichtigen CFC-Regeln und Bankanforderungen.
  4. Gründerdokumente. Wir bereiten Satzung, Gesellschaftervereinbarung, IP-Übertragung und Verträge mit dem Team vor.
  5. Verträge und Investor. Wir bereiten Verträge mit Kunden und Auftragnehmern vor und begleiten Due Diligence und Rundendokumente.
  6. Laufende Betreuung. Wir wechseln in die Betreuung im Abonnement oder schließen die Aufgabe mit einem Kalender der nächsten Schritte ab.

Für den Start brauchen wir Angaben zu den Gründern, die aktuellen Dokumente der Gesellschaft, falls sie schon besteht, und die wichtigsten Verträge; den Rest sammeln und erstellen wir selbst.

Von den Gründern

  • Pässe und Steuernummern, Wohnanschriften und Steueransässigkeit jedes Gründers.
  • Absprachen zu Anteilen, Rollen und Einlagen: Geld, Code, Zeit, Kunden.
  • Angaben zu ausländischen Gesellschaften und Beteiligungen, die die Gründer bereits halten.

Zur Gesellschaft

  • Satzung, Registerauszug, Gesellschafterbeschlüsse, falls die Gesellschaft bereits eingetragen ist.
  • Verträge mit Entwicklern, Designern und Auftragnehmern mit Status als ukrainische Einzelunternehmer (FOP), Arbeitsverträge und Gig-Verträge.
  • Verträge mit wichtigen Kunden, öffentliches Angebot und Bedingungen auf der Website.

Für eine Investitionsrunde

  • Term Sheet oder Schreiben des Investors mit den Bedingungen.
  • Cap Table und zugesagte Optionen.
  • Jahresabschlüsse und Steuerunterlagen für die Due Diligence des Investors.

Für manche Länder müssen die Dokumente der Gründer notariell beglaubigt und mit Apostille versehen werden, die Liste für die jeweilige Jurisdiktion geben wir zu Beginn.

Sprache der Dokumente

Gesellschaftervereinbarung und Verträge mit ausländischen Parteien erstellen wir meist auf Englisch oder zweisprachig mit einer Klausel, welche Fassung maßgeblich ist. Ukrainische Behörden und Banken brauchen einen ukrainischen Text, Register in der EU die Landessprache oder eine beglaubigte Übersetzung. Übersetzungen und ihre Beglaubigung planen wir zusammen mit den Dokumenten, damit sie Eintragung oder Abschluss einer Transaktion nicht verzögern.

Wenn ein Teil der Dokumente bereits von anderen Juristen erstellt oder aus Vorlagen übernommen wurde, senden Sie sie uns: Wir prüfen, was bleiben kann und was Struktur, Satzung oder Anforderungen des Investors widerspricht.

Die Jurisdiktion wird passend zu Investor, Kunden und Team gewählt; für ein Startup aus der Ukraine werden meist vier Varianten verglichen.

VarianteWann sie passtWorauf zu achten ist
Ukrainische GmbH (TOV)Team in der Ukraine, erste Kunden, Fördermittel, kleinere InvestitionenAusländische Fonds verlangen oft eine Holding im Ausland; ein Gesellschafter mit weniger als 50 Prozent kann ohne Zustimmung der anderen austreten
Ukrainische GmbH (TOV) als Diia.City-ResidentIT-Unternehmen mit Sitz in der Ukraine und mindestens neun Mitarbeitern und Gig-SpezialistenDie Anforderungen des Diia.City-Gesetzes müssen erfüllt werden; verfügbar sind Gig-Verträge, ein in Anteile wandelbares Darlehen und eine Option auf Anteile
Delaware C-Corporation in den USARunde mit US-Venture-FondsNach Marktpraxis sind US-Venture-Investoren an diese Form gewöhnt; Steuern und Berichte in den USA sowie ukrainische CFC-Regeln für die Gründer
Gesellschaft in der EU oder im Vereinigten KönigreichKunden und Investoren in Europa, Präsenzanforderungen in der EUTatsächliche Leitung und Substance, Bankanforderungen, Berichterstattung nach örtlichen Regeln

Eine Holdingstruktur bringt dem Investor mehr Flexibilität und zugleich CFC-Berichtspflichten für Gründer mit ukrainischer Steueransässigkeit. Mehr zu den Varianten auf der Seite Gründung einer Gesellschaft im Ausland.

Das Gesetz der Ukraine über Gesellschaften mit beschränkter und zusätzlicher Haftung von 2018, Nr. 2275-VIII, regelt die Gesellschaftervereinbarung einer ukrainischen GmbH (TOV) ausdrücklich, und für Diia.City-Residenten hat das Gesetz Venture-Instrumente ergänzt.

  • Gesellschaftervereinbarung — Art. 7 des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter und zusätzlicher Haftung: Schriftform, andernfalls ist die Vereinbarung nichtig; die Gesellschaft selbst und Dritte können weitere Parteien sein; die Parteien können das anwendbare Recht unter Beachtung des Gesetzes über das internationale Privatrecht wählen; der Inhalt ist vertraulich, sofern Gesetz oder Vereinbarung nichts anderes verlangen. Eine unwiderrufliche Vollmacht zur Erfüllung der Gesellschaftervereinbarung wird nach Art. 8 desselben Gesetzes notariell beglaubigt.
  • Austritt eines Gesellschafters — Art. 24 desselben Gesetzes: Ein Gesellschafter mit weniger als 50 Prozent kann jederzeit ohne Zustimmung der anderen austreten, daher sollten Rückkauf und Abfindung eines ausscheidenden Gründers vorab geregelt werden.
  • Diia.City-Resident — eine in der Ukraine eingetragene juristische Person mit qualifizierten Tätigkeiten; Art. 5 des Gesetzes Nr. 1667-IX verlangt eine durchschnittliche Monatsvergütung der Mitarbeiter und Gig-Spezialisten von mindestens dem Gegenwert von 1200 Euro, eine durchschnittliche Zahl von mindestens neun Mitarbeitern und Gig-Spezialisten und mindestens 90 Prozent qualifizierte Einkünfte an den Gesamteinkünften.
  • Diia.City-Instrumente — Gig-Vertrag, Geheimhaltungsvereinbarung, vergütete Vereinbarung über den Verzicht auf Wettbewerb, Darlehen mit alternativer Verpflichtung (Wandlung in Anteile), Erwerb eines Anteils unter aufschiebender oder auflösender Bedingung (Option).
  • IP-Rechte — an Code und anderen im Auftrag geschaffenen Werken gehen die Vermögensrechte mit ihrer Entstehung vollständig auf den Auftraggeber über, sofern Vertrag oder Gesetz nichts anderes vorsehen: Art. 440 Abs. 4 des Zivilgesetzbuchs der Ukraine und Art. 15 des Urheberrechtsgesetzes Nr. 2811-IX. Für andere im Auftrag geschaffene Objekte gilt die allgemeine Regel des Art. 430 des Zivilgesetzbuchs: gemeinsame Rechte von Schöpfer und Auftraggeber, sofern Vertrag oder Gesetz nichts anderes bestimmen. Deshalb regeln wir im Vertrag mit einem Auftragnehmer die Übertragung der Rechte auf die Gesellschaft ausdrücklich, mit Liste der Rechte und Vergütung des Urhebers. Ausnahme sind Werke der bildenden Kunst (Logo, Illustrationen): Nach Art. 15 des Gesetzes Nr. 2811-IX bleiben die Rechte daran beim Urheber, sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht; die Übertragung der Rechte am Design regeln wir deshalb gesondert. Beim Gig-Vertrag stehen die Vermögensrechte laut Gesetz dem Diia.City-Residenten zu, sofern der Vertrag nichts anderes sagt.
  • Das Wirtschaftsgesetzbuch der Ukraine ist seit dem 28. August 2025 auf Grundlage des Gesetzes Nr. 4196-IX außer Kraft, daher sollten Verweise darauf in alten Verträgen und Satzungen aktualisiert werden.

Das Arbeitsformat richtet sich danach, wie oft juristische Fragen anfallen: Eine Einzelaufgabe passt für einen Start oder eine Transaktion, eine juristische Betreuung im Abonnement für eine Gesellschaft mit ständigem Vertragsaufkommen.

KriteriumEinzelaufgabeBetreuung im Abonnement
Wann sie passtGründung, Gesellschaftervereinbarung, Finanzierungsrunde, Eintritt in einen neuen MarktLaufende Verträge mit Kunden und Auftragnehmern, wachsendes Team
UmfangFeste DokumentenlisteVereinbarter monatlicher Umfang und Prioritäten
ReaktionszeitNach dem Zeitplan der AufgabeLaufende Fragen werden im normalen Arbeitsablauf gelöst
Kenntnis des GeschäftsEinarbeitung für die Dauer der AufgabeDie Juristen kennen Struktur, Verträge und Geschichte der Gesellschaft
ErgebnisFertiges Dokumentenpaket und Kalender der nächsten SchritteDokumente jederzeit bereit für die Prüfung durch Bank, Investor oder Käufer

Oft beginnt die Arbeit mit einer Einzelaufgabe, etwa Struktur und Gründerdokumenten, und geht nach dem Start in das Abonnementformat über.

Drei rechtliche Regime beeinflussen die rechtliche Unterstützung internationaler Unternehmen mit Gründern aus der Ukraine am häufigsten.

  • CFC — Art. 39-2 des Steuergesetzbuchs der Ukraine: Ein ukrainischer Resident kontrolliert eine ausländische Gesellschaft, wenn er mehr als 50 Prozent hält, oder mehr als 10 Prozent, wenn ukrainische Residenten zusammen 50 Prozent oder mehr halten, oder wenn er sie tatsächlich kontrolliert. Der CFC-Bericht wird zusammen mit der jährlichen Vermögens- und Einkommenserklärung oder der Körperschaftsteuererklärung eingereicht. Mehr dazu unter ukrainische CFC-Regeln.
  • DSGVO — nach Art. 3 Abs. 2 der Verordnung 2016/679 gilt sie für eine Gesellschaft außerhalb der EU, wenn sie Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbietet oder deren Verhalten in der EU beobachtet. Eine solche Gesellschaft benennt nach Art. 27 einen Vertreter in der EU, außer bei gelegentlicher Verarbeitung mit geringem Risiko ohne umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien sowie bei Behörden.
  • Gerichte in der Ukraine — nach Art. 131-2 der Verfassung vertritt nur ein Advokat eine andere Person vor Gericht, Ausnahmen lässt das Gesetz nur für bestimmte Arten von Verfahren zu, etwa Arbeitsstreitigkeiten und Bagatellsachen. Eine Gesellschaft kann sich über ihren Leiter, ein Mitglied des Exekutivorgans oder eine andere nach Gesetz, Satzung oder Arbeitsvertrag bevollmächtigte Person am Verfahren beteiligen (Selbstvertretung, Art. 56 Abs. 3 der Wirtschaftsprozessordnung und Art. 58 Abs. 3 der Zivilprozessordnung der Ukraine).

Beschreiben Sie die Aufgabe in wenigen Sätzen: was die Gesellschaft tut, wer die Gründer sind, wo die Kunden sitzen und ob es einen Investor gibt. Wir antworten innerhalb eines Arbeitstages und nennen Ihnen in einem kostenlosen 10-minütigen Gespräch sofort den ersten Schritt.

TelegramWhatsApp

Verfassung der Ukraine, Art. 131-2; Gesetz der Ukraine über Gesellschaften mit beschränkter und zusätzlicher Haftung, Nr. 2275-VIII, Art. 7, 8, 24; Gesetz der Ukraine über die Förderung der digitalen Wirtschaft in der Ukraine, Nr. 1667-IX (Diia.City); Steuergesetzbuch der Ukraine, Art. 39-2 (CFC); Zivilgesetzbuch der Ukraine, Art. 430 und 440; Wirtschaftsprozessordnung der Ukraine, Art. 56; Zivilprozessordnung der Ukraine, Art. 58; Gesetz der Ukraine über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, Nr. 2811-IX, Art. 15; Wirtschaftsgesetzbuch der Ukraine: außer Kraft seit 28.08.2025 (Gesetz Nr. 4196-IX); Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 3 und 27. Geprüft: 27.09.2026.

Seitenbewertung
5 / 5

Häufige Fragen

Was umfasst die juristische Begleitung für Startups und Unternehmen?
Wann braucht ein Startup einen Juristen?
Welche Leistungen umfasst Ihre Rechtsberatung für Startups?
Muss eine Gesellschaftervereinbarung in der Ukraine notariell beglaubigt werden?
Was sollte ein Startup wählen: ukrainische GmbH (TOV) oder Gesellschaft in Delaware?
Was ist ein SAFE?
Wem gehören die Rechte an Code, den ein Entwickler als ukrainischer Einzelunternehmer (FOP) geschrieben hat?
Gilt die DSGVO für eine ukrainische Gesellschaft?
Vertreten Sie Mandanten vor Gericht?
Was ist eine juristische Betreuung im Abonnement?
Bieten Sie rechtliche Unterstützung für internationale Unternehmen in der EU?
Was kostet die juristische Begleitung für Startups?
Wenn Sie einen Fehler oder eine Ungenauigkeit im Text finden, markieren Sie ihn und drücken Sie Strg + Enter
Maksym Stepanenko

Maksym Stepanenko

Geschäftsführender Partner, Crystal Tax

Seit 2012 internationale Kundenprojekte: Unternehmensstrukturen, Steuern, Migration, DUNS und NCAGE. 50+ Jurisdiktionen.

Leistung anfragen

Beschreiben Sie kurz Ihre Aufgabe: Land, Geschäftstätigkeit und Zeitrahmen. Das genügt, damit wir eine Lösung und den Ablauf vorschlagen.

Wir antworten innerhalb eines Werktags.

Oder schreiben Sie uns

Telegram WhatsApp
Schreiben Sie an Email Schreiben Sie an Telegram Schreiben Sie an Whatsapp