
Wie man ein Unternehmen in Monaco einträgt
Die folgenden Arten von Unternehmen können in Monaco gegründet werden. Es handelt sich dabei um rechtliche Organisationsformen.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
- Gesellschaft der Gesellschafter.
- Gesellschaft mit Vollmacht.
- Gesellschaft mit unbeschränkt haftenden Gesellschaftern.
- Gesellschaft mit beschränkt haftenden Gesellschaftern.
Es gibt zwingende Regeln, die alle Gesellschaftsformen berücksichtigen müssen. Die erste davon ist der Name der Gesellschaft. Der gemeinsame Name der Gesellschaft muss den Firmennamen und die Abkürzung SAM (Monaco Limited Liability Company) enthalten. Der Name darf keine Wörter enthalten, die einer besonderen Genehmigung bedürfen (Namen von Banken oder Versicherungsgesellschaften).
Eine weitere Anforderung bei der Gründung einer Gesellschaft in Monaco betrifft das Stammkapital. Es gibt einen Mindestkapitalbetrag, der 250000 Euro beträgt. Während des Gründungsprozesses müssen die Gründer diesen Betrag durch eine Einzahlung bei der Bank einzahlen.
Allgemeine Anforderungen für die Gründung einer Gesellschaft in Monaco
- Die Gesellschaft muss eine Mindestanzahl von Direktoren haben, die in ihr arbeiten. Nach den vorgeschriebenen Regeln darf ihre Anzahl die Zahl von zwei nicht überschreiten. Ein ausländischer Direktor, der in der Gesellschaft arbeiten wird, muss eine Nummer beim Finanzamt beantragen.
- Das Register ist offen für die Verwendung von Daten von Nominee-Dienstleistern.
- Eine Firma muss mindestens einen Aktionär haben.
- Die Adresse jeder Gesellschaft wird von den Justizbehörden genehmigt. Sie müssen sich in den Gebäuden in Monaco befinden, die für Büros vorgesehen sind.
- Es besteht keine Notwendigkeit, den tatsächlichen Eigentümer des Unternehmens vor dem Staat zu identifizieren.
- Jedes in Monaco registrierte Unternehmen muss aktuelle Buchhaltungsunterlagen führen.
Geschäfte in monacoischen Unternehmen
- Geschäfte mit Vorzugsaktien
- Steigende Vorzugsaktien
- Depotzeichnungen
- Depotzeichnungen
Was gehört zur Eintragung eines Unternehmens in Monaco
- Zahlung von Steuern an den Staat
- Gerichtliche Bestimmung der Adresse des Unternehmens in Monaco
- Vorbereitung und Sammlung aller notwendigen Dokumente.
- Zahlung für alle notariellen Dienstleistungen und die Sammlung von Dokumenten.
- Zahlung für das erste Jahr des Nominee-Dienstes.
- Formulierung der Generalvollmacht der Gesellschaft.
- Zahlung für die Ausgabe von beglaubigten Aktien der Gesellschaft.
- Dokument der Vollmacht und der Übertragung von Aktien.
- Zahlung für die Herstellung des Siegels der Gesellschaft.
- Zahlung für die Lieferung aller rechtlichen Dokumente und des Siegels in die Ukraine.
Häufig gestellte Fragen:
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